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Laufbahn

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Laufbahn Artikel

Laufbahn ist ein Begriff aus dem deutschen Beamtenrecht. Das Laufbahnprinzip gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums . Auf dieser Grundlage regelt sich das berufliche Fortkommen des Beamten.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Bekenntnisse eines Economic Hit Man. Unterwegs im Dienst der Wirtschaftsmafia Spannender "eye-opener" mit Niveauschwankung John Perkins Buch ist zweifelsohne spannend und flüssig geschrieben. In 35 Kapiteln schildert der Autor seine Arbeit über 4. 5 Jahrzehnte. Er schildert, wie er mithalf, Drittweltnationen in die Schuldenfalle zu befördern und anschliessend der schamlosen Ausbeutung (überwiegend seitens der Vereinigte Staaten Amerika) zu unterziehen....

Laufbahngruppen

Eine Laufbahn umfaßt alle Ämter derselben Fachrichtung, die eine gleiche Vorbildung und Ausbildung voraussetzen; zur Laufbahn gehören auch Vorbereitungsdienst und Probezeit. Es werden vier Laufbahngruppen unterschieden:

Buch-Tipp: Berufliche Perspektiven ab 40: Die eigene Laufbahn gestalten - ein praktischer Leitfaden Knapp und gut! Auf knapp 100 Seiten versucht die Autorin Laufplanberatung anzubieten. Das gelingt ihr auch sehr gut, denn sowohl optisch (Symbole, Randnotizen, Tabellen) als auch inhaltlich (in 10 Schritten zur Laufbahngestaltung, Leitmotive, Analyseschritte und Denkanstösse) überzeugt das Buch auf ganzer Linie. Inwiefern der Leser / die Leserin...

Anforderungen

Für die Laufbahnen bestehen Mindestanforderungen hinsichtlich Vorbildung, Vorbereitungsdienst sowie der Ablegung von Prüfungen. Dabei gilt als Einstellungsvoraussetzung für den

oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand.

Innerhalb der Laufbahngruppen wird zwischen Fachrichtungen (wie beispielsweise technischer oder nichttechnischer Dienst) unterschieden. Beamtinnen und Beamte können grundsätzlich ca. in dem Eingangsamt ihrer Laufbahn angestellt (eingruppiert) werden. Die Eingangsämter sowie die erreichbaren Spitzenämter der jeweiligen Laufbahn werden vom Gesetz- bzw. Verordnungsgeber in Bund und Ländern festgelegt.

Teilweise ist ein Aufstieg möglich: Nach einer bestimmten Dienstzeit in einer Laufbahngruppe kann der Beamte durch entsprechende Weiterbildung und das bestehen einer Prüfung in die nächsthöhere Laufbahn wechseln.

Buch-Tipp: Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Gesetzliche Grundlagen

Das Bundesbeamtengesetz (BBG) (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbg/) ermächtigt die Bundesregierung, die Vorschriften über die Laufbahnen per Rechtsverordnung zu regeln. In dem Bundesbereich gilt die Bundeslaufbahnverordnung (BLV) (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/blv_1978/). Für einige Bereiche (Eisenbahn, Deutsche Bundespost, Bundesgrenzschutz, Bundeskriminalamt, Bundesbank) gibt es allerdings spezielle Laufbahnverordnungen, wie die Bundesgrenzschutzlaufbahnverordnung (BGSLV (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgslv_1976/)]. Von einigen Ausnahmen abgesehen orientieren sich die speziellen Laufbahnvorschriften an den Regelungen der BLV.

Die Länder finden in dem Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/brrg/) einen Rahmen, innerhalb dessen die Landesparlamente ihr jeweiliges Laufbahnrecht ausgestalten können. Einige Grundsätze sind allerdings gesetzlich festgeschrieben, beispielsweise die Zugangsvoraussetzungen zu den einzelnen Laufbahnen.

Buch-Tipp: Das QM-Handbuch: Qualitatsmanagement Fur Die Ambulante Pflege Durchaus eine hilfe Ich habe mir dieses Buch gekauft , um mich in diese thematik einzulesen.

Leistungsgrundsatz

Im Laufbahnrecht gilt der Leistungsgrundsatz: Bei Einstellung, Anstellung, Übertragung von Dienstposten, Beförderung und Aufstieg ist nach Befähigung (Eignung und fachliche Leistung) zu entscheiden. Im engeren Sinne umfasst die Eignung die körperlichen, geistigen und charakterlichen Merkmale. Merkmale der Befähigung sind die für den Einsatz wesentlichen Fähigkeiten und Kenntnisse. In dem Laufbahnsystem nimmt der Begriff der Laufbahnbefähigung beim Zugang zu einer Laufbahn eine zentrale Rolle ein. Mit diesem Begriff wird die förmlich festgestellte Erfüllung der Mindestanforderungen für eine bestimmte Fachrichtung in dem öffentlichen Dienst genannt.

Buch-Tipp: Das Unendliche. Mathematiker ringen um einen Begriff: Mathematiker Ringen Um Einen Begriff Verständliches Werk eines Mathematikers Taschner legt in seinem Buch die grundlegenden Merkmalen der Unendlichkeit dar. Der geschichtliche Hintergrund und die auffrischende Schreibweise lässt ein flüssiges lesen zu. Die Anekdoten über die großen Mathematiker wie z. B. Newton, Galilei lassen das Verständnis für die mathematischen Probleme...

Weblink

Bundeslaufbahnverordnung (http://www.bundeslaufbahnverordnung.de/)

Siehe auch: Dienstgrade im Bundesgrenzschutz


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