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Laufbahn ArtikelLaufbahn ist ein Begriff aus dem deutschen Beamtenrecht. Das Laufbahnprinzip gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums . Auf dieser Grundlage regelt sich das berufliche Fortkommen des Beamten.
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In 35 Kapiteln schildert der Autor seine Arbeit über 4. 5 Jahrzehnte. Er schildert, wie er mithalf, Drittweltnationen in die Schuldenfalle zu befördern und anschliessend der schamlosen Ausbeutung (überwiegend seitens der Vereinigte Staaten Amerika) zu unterziehen.... | |
Eine Laufbahn umfaßt alle Ämter derselben Fachrichtung, die eine gleiche Vorbildung und Ausbildung voraussetzen; zur Laufbahn gehören auch Vorbereitungsdienst und Probezeit. Es werden vier Laufbahngruppen unterschieden:
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Für die Laufbahnen bestehen Mindestanforderungen hinsichtlich Vorbildung, Vorbereitungsdienst sowie der Ablegung von Prüfungen.
Dabei gilt als Einstellungsvoraussetzung für den
oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand.
Innerhalb der Laufbahngruppen wird zwischen Fachrichtungen (wie beispielsweise technischer oder nichttechnischer Dienst) unterschieden. Beamtinnen und Beamte können grundsätzlich ca. in dem Eingangsamt ihrer Laufbahn angestellt (eingruppiert) werden. Die Eingangsämter sowie die erreichbaren Spitzenämter der jeweiligen Laufbahn werden vom Gesetz- bzw. Verordnungsgeber in Bund und Ländern festgelegt.
Teilweise ist ein Aufstieg möglich: Nach einer bestimmten Dienstzeit in einer Laufbahngruppe kann der Beamte durch entsprechende Weiterbildung und das bestehen einer Prüfung in die nächsthöhere Laufbahn wechseln.
Buch-Tipp: Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch " Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet. |
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Im Laufbahnrecht gilt der Leistungsgrundsatz:
Bei Einstellung, Anstellung, Übertragung von Dienstposten, Beförderung und Aufstieg ist nach Befähigung (Eignung und fachliche Leistung) zu entscheiden.
Im engeren Sinne umfasst die Eignung die körperlichen, geistigen und charakterlichen Merkmale.
Merkmale der Befähigung sind die für den Einsatz wesentlichen Fähigkeiten und Kenntnisse. In dem Laufbahnsystem nimmt der Begriff der Laufbahnbefähigung beim Zugang zu einer Laufbahn eine zentrale Rolle ein. Mit diesem Begriff wird die förmlich festgestellte Erfüllung der Mindestanforderungen für eine bestimmte Fachrichtung in dem öffentlichen Dienst genannt.
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